Legalisierung dänischer Heiratsurkunden
Die Dänische Botschaft und die dänischen Generalkonsulate in Deutschland nehmen keine Legalisierung von dänischen Heiratsurkunden vor.
Bitte wenden Sie sich an die Botschaft Ihres eigenen Landes in Dänemark.
Dänemark ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostille).
Die in Dänemark für die Ausstellung einer Apostille zuständige Behörde ist das dänische Außenministerium
Dänemark ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostille).
Die in Dänemark für die Ausstellung einer Apostille zuständige Behörde ist das dänische Außenministerium