Eheschließung

Die dänische Botschaft kann mit Auskünften über die Formalitäten (wie notwendige Dokumente, Wartezeiten, Anerkennung von Dokumenten usw.) bei einer Eheschließung leider nicht behilflich sein.

Bevor Sie in Dänemark heiraten können, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Weitere Informationen zur Eheschließung in Dänemark finden Sie auf der Homepage der Agentur für Familienrecht, hier:

https://familieretshuset.dk/de

Deutsche Staatsbürger, die Fragen bezüglich der Anerkennung dänischer Heiratsurkunden in ihrem Heimatland haben, wenden sich bitte an die entsprechenden deutschen Behörden oder an die deutsche Botschaft in Dänemark.

Staatsbürger anderer Länder werden gebeten, sich diesbezüglich an die Behörden ihrer Heimatländer bzw. Botschaften zu wenden.