Soziale Leistungen

Der Arbeitsmarkt und die sozialen Leistungsstrukturen in Dänemark unterscheiden sich von denen in Deutschland. Während in Deutschland in die Krankenkasse, Arbeitslosenkasse, Rente und Altersvorsorge eingezahlt wird, werden diese Ausgaben in Dänemark hauptsächlich durch die Einkommenssteuer finanziert.

Die Einkommenssteuer ist in Dänemark höher als in Deutschland. Steuern zahlen alle, die ein Einkommen haben, das über dem steuerlichen Freibetrag liegt, und zwar auch, wenn dieses Einkommen eine soziale Leistung ist. Dafür erhält man in Dänemark Zugang zu einer Reihe von sozialen Leistungen. Mehr zum dänischen Steuersystem können Sie bei Pendlerinfo.org erfahren. Informationen zu den verschiedenen Steuerkategorien finden Sie auf Life in Denmark.

Soziale Absicherung
Wenn Sie in Dänemark wohnen, haben Sie unter anderem Zugang zu kostenloser Arzt- und Krankenhausbehandlung. Diese Art von öffentlicher Krankenversicherung wird durch die Einkommenssteuer automatisch bezahlt. Das bedeutet, dass Sie und Ihre Familie zu jeder Zeit in Dänemark behandelt werden können. Es gibt keine Verpflichtung zur privaten Absicherung. Zusätzliche private oder arbeitsbezogene Versicherungen sind freiwillig. Mehr über die öffentliche Krankenversicherung und zu mögliche Privatversicherungen erfahren Sie auf der englischsprachigen Seite Life in Denmark.

Auf Deutsch können Sie auf der Seite von Pendlerinfo.org mehr über die öffentliche Krankenversicherung in Dänemark lesen.

Arbeitslosenversicherung
Die dänische Arbeitslosenversicherung wird nur teilweise von der Einkommenssteuer gedeckt. In Dänemark bezahlt jeder selbst einen Beitrag, während der Staat den größten Beitrag für die Arbeitslosenversicherung bezahlt.

In Dänemark ist es für die meisten Arbeitnehmer üblich, Mitglied einer Arbeitslosenkasse (A-kasse) zu sein. Eine Arbeitslosenkasse bietet eine Versicherung, die im Fall von Arbeitslosigkeit als Lohn ”Dagpenge” (Tagesgeld) ausbezahlt wird, und zwar für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, ohne dass privates Vermögen mitberücksichtigt wird.

Bedingung ist eine mindestens einjährige Mitgliedschaft einer Arbeitslosenkasse und die Bereitschaft, dem lokalen Jobcenter zu Verfügung zu stehen. Die Arbeitslosenkasse bietet Kurse an und ist bei der Arbeitssuche behilflich. Die Arbeitslosenkasse bietet Kurse an und ist bei der Arbeitssuche behilflich. Eine dänischsprachige Übersicht zu Arbeitslosenkassen und ihren Fachrichtungen sowie Unterstützung Jobzentren bei Arbeitslosigkeit finden Sie auf der Seite Life in Denmark.

Für diejenigen, die nicht Mitglied eine Arbeitslosenkasse oder mehr als zwei Jahre arbeitslos sind, gibt es die Sozialhilfe (Kontanthjælp). Alle Volljährigen können bei Arbeitslosigkeit Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Arbeitslosen, die Sozialhilfe beziehen, wird ihr Vermögen von der Sozialhilfe abgezogen. Zudem müssen sie dem lokalen Jobcenter zu Verfügung stehen und aktiv Arbeit suchen.

Elternzeit
In Dänemark ist es weit verbreitet, dass beide Elternteile arbeiten. Flexible Arbeitszeiten sind äußerst üblich, was die Vereinbarung von Arbeit, Familie und persönlicher Freizeit ermöglicht. Dänische Arbeitnehmer genießen während der Elternzeit ein hohes Maß an sozialer Sicherheit. Es ist üblich, dass Mütter wieder auf den Arbeitsmarkt zurückkehren, wenn das Kind ungefähr ein Jahr alt ist.

Während der Elternzeit erhalten die Mutter und der Vater eine Lohnkompensation und sind auf diese Weise finanziell abgesichert. Dies erfordert eine flächendeckende Kinderbetreuung, die durch eine Platzgarantie ab einem Kindesalter von 9 Monaten gesichert wird. Die meisten Kinder – 88 Prozent der Kinder unter 5 Jahren – werden in einer Kindertagesstätte oder von Tagesmüttern betreut. Die flexible Familienpolitik mag mit dafür verantwortlich sein, dass die Geburtenrate in Dänemark ca. 1,8 Kinder pro Frau beträgt. Dahingegen beträgt die Geburtenrate in Deutschland derzeit 1,4 Kinder pro Frau. Dänische Mütter erleben, dass ein Leben mit Kindern nicht zwingend einen Karrierebruch nach sich ziehen muss.

Mehr zu Betreuungsplätzen und deutschen Schulangeboten finden Sie auf der Webseite von Pendlerinfo.org.

Rente
In Dänemark wird die staatliche Rente „Folkepension“ über die Steuern finanziert.

Die Folkepension erhält man mit 65 oder 67 Jahren. Im Laufe der nächsten Jahre wird das Rentenalter ausschließlich auf 67 Jahre hochreguliert. Zusätzlich zur Folkepension ist es in Dänemark üblich, über die Arbeit in eine private Rente einzuzahlen. Hier gelten die vereinbarten Tarifverträge, wo die Rente normalerweise 12-15 % ausmacht. Hiervon bezahlen die Arbeitgeber in der Regel 2/3, während die Arbeitnehmer 1/3 zahlen. Die Rente wird so über ein ganzes Arbeitsleben angespart.

Fragen bezüglich Renten- und Steuerangelegenheiten können Sie an das dänische Finanzamt, SKAT, richten. Entsprechende Formulare finden sie in deutscher Sprache hier. Informationen zum Thema Rente finden Sie in der Broschüre "Meine Zeit in Dänemark", herausgegeben vom Deutschen Rentenversicherungsbund.

Wenn Sie konkrete Fragen zu Ihren Rentenverhältnissen haben, können Sie den Rentenversicherungsbund oder Udbetaling Danmark unter "International pension & social sikring" kontaktieren.

Lesen Sie mehr zur Rente in Dänemark auf Life in Denmark.