Häufig gestellte Fragen

In den Menüs unten befinden sich allgemeine Informationen über Dänemark wie beispielsweise Eckdaten und Zahlen oder Informationen zu Auto und Verkehr, Einfuhrbestimmungen, Einreisebestimmungen für Haustiere, etc.

Allgemeine Informationen über Dänemark / Eckdaten und Zahlen

Ich benötige Material und allgemeine Informationen über Dänemark 

Informationen über Dänemark befinden sich auf auf unserer Website unter dem Menupunkt "Über Dänemark".

Die offizielle Webseite Dänemark befindet sich hier.

Statistische Informationen finden Sie auf der Website der "Statistics Denmarks".

Sie planen einen Urlaub in Dänemark? Bitte besuchen Sie die Website von VisitDenmark - Dänemarks offizielle Tourismuszentrale.

Generelle Informationen über die dänische Regierung finden Sie hier.

Auto und Verkehr

Was muss ich beachten, wenn ich dauerhaft mein Kraftfahrzeug in Dänemark nutzen möchte?

Ausländer, die ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegen, müssen innerhalb von 14 Tagen den evtl. eingeführten Wagen ummelden und die entsprechende Registrierungsabgabe entrichten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website (in deutscher Sprache).

Ist es in Dänemark am Tage ausreichend mit Tagfahrlicht zu fahren oder muss das Abblendlicht immer eingeschaltet sein?

Im Prinzip ist vorgesehen, dass bei Tageslicht mit angeschaltetem Abendfahrlicht gefahren wird. Statt Abendfahrlicht können aber auch Tagesfahrlicht oder Nebelscheinwerfer (die Nebelscheinwerfer zusammen mit Standlicht bzw. "Begrenzungslicht") verwendet werden.

Welche Regeln gelten für die Autoausstattung?

Sicherheitsgurte müssen von allen Personen auf Vorder- und Rücksitzen im Auto angelegt werden. Kinder, die kleiner als 135 cm sind, müssen Sicherheitsgurte und Kindersitze nutzen, die ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechen. Das Mitführen eines Warndreiecks ist vorgeschrieben. Winterreifen / Spikes sind keine Pflicht. Spike-Reifen dürfen nur zwischen dem 1. November und dem 15. April verwendet werden, vorausgesetzt alle Räder sind damit versehen. Motorradfahrer müssen einen anerkannten Helm tragen.

Einfuhrbestimmungen

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich der Einfuhr von Waffen/Jagdwaffen nach Dänemark?

Es ist generell verboten, Waffen ohne entsprechende Genehmigung der dänischen Behörden nach Dänemark mitzunehmen. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie (in deutscher Sprache) auf unserer Webseite.

Welche Bestimmungen gelten bezüglich der Einfuhr von Lebensmittel nach Dänemark?

Die Regelungen bezüglich der privaten Einfuhr von tierischen Lebensmittel befinden sich auf unserer Webseite.

Weitere Informationen zum Thema können auf der Website der dänischen Lebensmittelbehörde gefunden werden.

Welche Bestimmungen gibt es bezüglich der Einfuhr von Alkohol und Tabak nach Dänemark?

Die maximale Menge Alkohol und Tabak, die nach Dänemark eingeführt werden dürfen, befindet sich auf der Webseite der dänischen Zollbehörde.

Einreisebestimmungen für Haustiere

Welche Einreisebestimmungen gelten für Hund, Katze, Frettchen, Pferden, Vögeln, usw. nach Dänemark?

Bei der Einreise mit Haustieren nach Dänemark sind eine Reihe von Einreisebestimmungen zu beachten. Diese befinden sich (in deutscher Sprache) auf unserer Webseite. Alternativ kann man sich auf der Webseite der dänischen Lebensmittel- und Veterinärbehörde (in englischer Sprache) informieren.

Welche Einreisebestimmungen gelten mit Listenhunden (laut dänischem Gesetzes verbotenen Hunderassen) oder listenähnlichen Hunden?

Seit 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn diese nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Genauere Informationen zu dem Gesetz befinden sich sowohl auf unserer Website (in deutscher Sprache) als auch auf der Website der dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde (in englischer Sprache).

Immobilien

Kann ich als Deutsche / als Deutscher eine Immobilie in Dänemark kaufen?

Informationen zum Kauf einer Immobilie befinden sich hier.

Metalldetektorsuche

Wie lauten die Bestimmungen für eine Suche mit einem Metalldetektor in Dänemark?

Die Suche mit Metalldetektoren ist in Dänemark prinzipiell erlaubt. Es muss aber vom Besitzer des Bodens bzw. Grundstücks eine vorherige Erlaubnis eingeholt werden. Dies gilt für Privatbesitz und wenn die öffentliche Hand der Besitzer ist, muss man sich an die zuständige Behörde z.B. die Gemeinde wenden. In der Nähe von kulturhistorischen Denkmälern ist die Suche mit Metalldetektor verboten, und es wird keine Erlaubnis an Privatpersonen ausgestellt.

Wird ein kulturhistorischer Fund oder ein Objekt aus einem besonderen Material entdeckt, ist der Entdecker verpflichtet, den Fund dem Nationalmuseum in Kopenhagen zukommen zu lassen. Denn es handelt sich womöglich um einen „Danefæ“, einen kulturhistorischen Fund. Um einen kulturhistorischen Fund handelt es sich, wenn der Gegenstand älter als 100 Jahre ist. Gegenstände aus Gold und Silber sowie Gegenstände aus Bronze vor 1536 sind alle kulturhistorisch wertvoll und dürfen nicht behalten werden. Objekte aus Blei und Siegel, Münzen aus Silber und Kupfer nach 1536 und Gegenstände aus Eisen, zum Beispiel Hufeisen und Nägel und schlichte Objekte nach 1536 werden nicht als kulturhistorische Funde eingestuft. Sie können anhand dieser Broschüre des Nationalmuseums in Kopenhagen klären, ob ihr Fund einen kulturhistorischen Wert hat. Ihr Fund muss mit einem Formular eingeschickt oder abgegeben werden. Weitere Auskunft beim Museum (mail:[email protected]) Es ist üblich, dass das Museum dem Finder eines „Danefæ“ eine Belohnung zahlt.

Reisen nach Grönland und den Färöer Inseln

Welche Einreise- und Einfuhrbestimmungen gelten für Grönland und die Färöer Inseln?

Auf den offiziellen Tourismusportalen von Grönland (in deutscher Sprache) und den Färöer Inseln  (in englischer Sprache) können die jeweiligen Einreise- und Einfuhrbestimmungen sowie andere wichtige Informationen zum Reisen nach Grönland und auf die Färöer Inseln gefunden werden.

Weitere Informationen zum Verhältnis zwischen Dänemark und Grönland bzw. den Färöer Inseln befinden sich auf unserer allgemeine Informationsseite.

Welche Ziele verfolgt Dänemark in seiner Arktispolitik?

Seit 2011 hat das Königreich Dänemark (umfasst Dänemark, Grönland sowie die Färöer Inseln) eine Arktisstrategie, die sich für eine friedliche, erfolgreiche und nachhaltige Zukunft der Arktis einsetzt. Die Arktisstrategie kann hier (in englischer Sprache) heruntergeladen werden.

Reise und Aufenthalt / Arbeiten

 

 

Wie finde ich Arbeit in Dänemark?

Die Dänische Botschaft verfügt nicht über ein direktes Job-Vermittlungsangebot. Auf der Webseite von „Work in Denmark“ kann man sich mit den Arbeitsmöglichkeiten in Dänemark vertraut machen. Hier finden sich sowohl Jobangebote als auch allgemeine Informationen zum Thema „Arbeiten in Dänemark“.

Reise und Aufenthalt / Aufenthaltsgenehmigung


Wie bekomme ich eine dänische Aufenthaltsgenehmigung?

EU- / EWR- oder Schweizer-Staatsbürger können sich bis zu 3 Monaten frei in Dänemark aufhalten. Falls während des Aufenthalts nach einer Arbeit gesucht und gefunden wird, kann dieser bis zu sechs Monaten nachgegangen werden, ohne eine Eintragungs- oder Aufenthaltsbescheinigung zu beantragen.

Wenn ein längerer Aufenthalt in Dänemark eingeplant ist, wird unter anderem eine Anmeldebescheinigung benötigt. Informationen hierzu sind auf der Webseite der dänischen Staatsverwaltung (in englischer Sprache) zu finden. Auf der Webseite des „citizen service“ (auch in englischer Sprache) befinden sich weitere wichtige Informationen über einen Umzug nach Dänemark. Auf der Seite des Bürger-Services können praktische Informationen zum Leben und Arbeiten in Dänemark gefunden werden.

Bei weiteren Fragen zur Aufenthaltsgenehmigung bitte die deutsche Botschaft in Dänemark kontaktieren: +45 35 45 99 00 oder unter https://kopenhagen.diplo.de/.

Reise und Aufenthalt / Gesundheit

 

 

Ich suche Informationen über das dänische Gesundheitswesen?

Hierzu möchten wir auf die Broschüre des dänischen Gesundheitsministeriums (pdf) und auf das Fact-sheet des "National Agency for Patient Rights and Complaints" (pdf) aufmerksam machen, falls medizinische Leistungen und Hilfe in Dänemark benötigt ist.

Ich benötige eine Dialyse während meines Aufenthaltes in Dänemark?

Der dänische Verein für Nierenkranke hilft gern mit Adressen für Dialysemöglichkeiten in Dänemark . Bitte hier weiterlesen (in dänischer Sprache) oder hier (in englischer Sprache).

Ich bringe Medikamente auf meiner Reise nach Dänemark mit, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Was muss ich beachten?

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens mitgeführt wird. Mehr hierzu auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Reise und Aufenthalt / Krankenversicherung

 

 

Wie werde ich in Dänemark krankenversichert?

Während die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rente und Altersfürsorge in Deutschland direkt bezahlt wird, werden diese Ausgaben in Dänemark hauptsächlich durch die Einkommenssteuern finanziert. Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit kann man mehr über die allgemeine Krankenversicherung in Dänemark erfahren.

Weitere Informationen befinden sich (in englischer Sprache) auf der Webseite der Ausländervermittlung „Borgerservice/lifeindenmark.dk“.

Mehr zum Thema Krankenversicherung in Dänemark kann unter „Soziale Absicherung“ auf der Webseite der Botschaft gelesen werden. 

 

Reise und Aufenthalt / Rente

Kann ich meine deutsche Rente mit nach Dänemark nehmen?

Ein Teil der deutschen Rente wird bei einem längeren Aufenthalt in Dänemark versteuert. Fragen bezüglich Renten- und Steuerangelegenheiten können an das dänische Finanzamt, „Skat“, gerichtet werden.

Weitere Fragen bezüglich Rente.

Die Frage, ob jemandem dänische Rente zusteht, sowie weitere Informationen zum Thema befinden sich in der Broschüre "Meine Zeit in Dänemark" - herausgegeben vom Deutschen Rentenversicherungsbund.

Bei konkreten Fragen zu den eigenen Rentenverhältnissen, bitte den Rentenversicherungsbund oder die dänische "Life in Denmark" kontaktieren.

Reise und Aufenthalt / Studieren

 

 

Wie kann ich in Dänemark studieren?

Um mehr über Studienmöglichkeiten in Dänemark zu erfahren, sollte die / der Interessierte mit der Studienberatung der Kopenhagener Universität in englischer Sprache Kontakt aufnehmen: [email protected]. Hier können Informationen zu den internationalen Studiengängen, dem Anmeldevorgang sowie weiteren Studienmöglichkeiten an der Kopenhagener Universität und anderen Universitäten in Dänemark erhalten werden. Außerdem befinden sich Informationen über internationale Studiengänge auf der Seite des dänischen Ministeriums für Kinder und Bildung (in englischer Sprache).

Auf unserer Website befinden sich (in deutscher Sprache) Informationen über das dänische Bildungssystem und über Bildungsangebote in Dänemark. 

Fragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsausbildungen und Prüfungen in Dänemark können dem Minister für Forschung, Innovation und weiterführende Bildung vorgelegt werden.

Steuer und Recht

Wie und wo wird ein Erbe versteuert?

Seit 1995 besteht zwischen Deutschland und Dänemark ein Doppelbesteuerungsabkommen, das unter anderem die Erbschafts- und Schenkungssteuer umfasst. Das vollständige Gesetz befindet sich auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums. Die deutsche Vertretung in Kopenhagen hat das Doppelbesteuerungsabkommen praktisch zusammengefasst.

Spezifische Anfragen zum Erbrecht kann die Botschaft mangels Befugnis und wegen begrenzter personeller Ressourcen leider nicht beantworten. Dafür bitte an die dänische Steuerbehörde oder an das zuständige Finanzamt wenden.

Ich habe Fragen zu Unterhaltszahlung und zu Bemessungen von Unterhalt?

Dänemark und Deutschland sind der Haagerkonvention beigetreten. Dies beinhaltet unter anderem, dass Entscheidungen im jeweiligen Staat auch in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt warden. Im Scheidungsfall und bei Unterhaltszahlungen im internationalen Bereich kommt es darauf an, in welchem Land die Entscheidung getroffen worden ist. Die dänische Behörde „Ankestyrelsen“ (i.e. Behörde für Berufungen) informiert über die Einforderung, Bemessung und Eintreibung von Unterhaltszahlungen. Die in Deutschland zuständige Behörde ist das Bundesamt für Justiz.

Ich habe Fragen zu meiner Lohnsteuererklärung?

Die Botschaft hat leider keine Möglichkeit, konkrete Fragen aus dem Bereich Steuern zu beantworten. Wir möchten Sie stattdessen auf Deutsch-Dänische Handelskammer verweisen, die sich mit Steuerzahlungen im deutsch-dänischen Bereich auskennen.

Übersetzungen

 

Ich brauche eine Übersetzung, kann die Botschaft helfen?

Übersetzungsarbeiten gehören nicht zum Arbeitsbereich der Botschaft. Wir möchten stattdessen auf auf die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank verweisen, die unter anderem von der Berliner Senatsverwaltung unterstützt wird.