Nicht-EU Staatsbürger

EINREISE NACH DÄNEMARK

Für Nicht-EU-Staatsbürger, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein oder einem anderen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens haben und die im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis sind, gelten folgende Bestimmungen: Visumfreie Einreise nach Dänemark und Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.

Bei der Einreise sind ein gültiger Reisepass und eine gültige Aufenthaltserlaubnis mitzuführen. In Deutschland wohnhafte Nicht-EU-Staatsbürger, deren Aufenthaltstitel oder Visum abgelaufen ist, müssen zusätzlich die Fiktionsbescheinigung nach § 81, Abs. 4 AufenthG mitführen.

Bitte beachten: der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

EINREISE NACH GRÖNLAND/FÄRÖER INSELN

Nicht-EU-Staatsbürger, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein oder einem anderen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens haben und die im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis sind, gelten die folgenden Bestimmungen: Visumfreie Einreise nach Grönland/Färöer Inseln und Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.

Bei der Einreise sind ein gültiger Reisepass und eine gültige Aufenthaltserlaubnis mitzuführen.

Bitte beachten: Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

 

Weitere Information finden Sie hier: New to Denmark