Legalisation und Apostille

Bei konsularischen Fragen an die Repräsentationen, bitten wir Sie die Öffnungszeiten der einzelnen Repräsentationen unter dem Menupunkt "Über uns" zu beachten.

APOSTILLENABKOMMEN

Dänemark ist am 01. Januar 2007 dem "Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05. Oktober 1961 beigetreten.   

Die "Haager Apostille" ist die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die im Original vorgelegt werden muss.

Sie wird - anders als bei der Legalisation - von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt.

Die in Dänemark für die Ausstellung einer Apostille zuständige Behörde ist das dänische Außenministerium.

Eine Beteiligung anderer dänischer Behörden/Ministerien oder einer dänischen Auslandsvertretung ist nicht mehr notwendig.

Informationen zum Legalisationsbüro des dänischen Außenministeriums finden Sie hier.