Das Ausstellen eines dänischen Passes

Achtung: Die Ausstellung von Pässen erfordert in Berlin, Hamburg und München die Reservierung eines Termins – weitere Informationen hierzu unten auf dieser Seite.

Seit dem 12. Februar 2018 ist die Bezahlung bei Ausstellung von Pässen oder anderen konsularischen Dienstleistungen in Hamburg, Berlin, München und Flensburg nur noch mit Kreditkarte/Zahlungskarte möglich.

Beim Antrag auf einen neuen dänischen Pass sind folgende Dinge zu beachten:

Bitte mitbringen – Checkliste für Ausstellung eines neuen dänischen Passes:

  • Ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf neuen Pass (hier englisches Formular herunterladen).
  • Den zuletzt ausgestellten Pass. Sollte dieser Pass verloren gegangen sein, müssen andere Identitätsnachweise (z.B. Geburtstattest), eine polizeilichen Bestätigung (bei Diebstahl beispielsweise in Form einer Anzeige) und eine ausgefüllte und unterschriebene Erklärung bei einem verloren gegangenen Pass (hier englisches Formular herunterladen) sowie ein gültiger Lichtbildausweis (beispielsweise Führerschein) mitgebracht werden. Oder der Antragsteller / die Antragstellerin kann durch CPR-Nummer belegen, vor dem Erreichen des 22. Lebensjahres mehr als drei Monate in Dänemark gewohnt zu haben.
  • Beleg der dänischen Staatsbürgerschaft: Sollte der Antragsteller / die Antragstellerin im Ausland geboren sein, muss ein Beleg der Staatsbürgerschaft oder ein Beleg für die Wahrung des dänischen Geburtsrechts nach dem Erreichen des 22. Lebensjahres in Form eines Beleges des dänischen Ausländer- und Integrationsministerium aus der Abteilung Staatsangehörigkeit oder der Agentur für Familienrecht vorgelegt werden. Dieser Beleg muss vorgelegt werden – es sei denn, der Antragsteller / die Antragstellerin hatten einen registrierten Wohnort in Dänemark über mindestens drei Monate vor dem 22. Geburtstag.
  • Heiratsurkunde oder Identitätsnachweis, wenn man nach der Ausstellung des vorherigen Passes seinen Namen geändert hat.
  • Es muss kein Foto mitgebracht werden. Foto, Fingerabdruck und Unterschrift werden digital an der Botschaft / dem Generalkonsulat aufgenommen.
  • Die neue Gebühr für alle Pass-Arten und der Verlängerung von Pässen ist 152 EUR (146 CHF). Die Gebühr muss bei der Einreichung des Antrages bezahlt werden. In Berlin, Hamburg und Flensburg wird die Gebühr mit Kreditkarte / Zahlungskarte im Bezahlbereich des Konsulates gezahlt. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Erneuerung verlorener oder beschädigter Pässe auf 240 EUR (236 CHF) erhöht wird. 
  • Achtung: Deutsche Urkunden müssen nicht übersetzt werden.
     

Das Ausstellen von Pässen für Kinder

Beim Ausstellen von Pässen für Personen unter 18 Jahren muss das Kind gemeinsam mit beiden Elternteilen an der Botschaft oder dem Generalkonsulat PERSÖNLICH ERSCHEINEN.

Bei der Beantragung eines Kinder-Passes müssen beide Elternteile ihre Zustimmung geben, wenn sich beide das Sorgerecht teilen. Sofern nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, müssen Belege hierfür vorgelegt werden.

Die Eltern müssen einen Pass oder eine andere Form des Identitätsbeweises vorlegen sowie eine Heiratsurkunde, wenn sie verheiratet sind. Wenn der dänische Elternteil im Ausland geboren wurde, muss dieser Elternteil einen Beleg der Staatsbürgerschaft oder einen Beleg für die Wahrung des dänischen Geburtsrechts nach dem Erreichen des 22. Lebensjahres vorgelegen. Der Beleg muss vorgelegt werden, es sei denn der dänische Elternteil hatte einen registrierten Wohnort in Dänemark für mindestens drei Monaten vor dem Erreichen des 22. Lebensjahres.

Die Geburts- und Taufurkunde müssen vorgelegt werden. Wenn das Kind einen dänischen Pass hatte oder bei den Eltern im Pass eingetragen wurde, muss dies ebenso vorgelegt werden.

Fotos können nur an der Botschaft / dem Generalkonsulat gemacht werden, wenn das Kind alt genug ist, um den nötigen Anweisungen Folge zu leisten (in die Kamera gucken, nicht lächeln, still sitzen / stehen, etc.). Ist dies nicht der Fall, muss ein Foto des Kindes mitgebracht werden, das den polizeilichen Anforderungen für Passbilder entspricht.

Kinder unter 12 Jahren

Es ist möglich, für Kinder unter 12 Jahren (die keinen Fingerabdruck abgeben müssen) an den Honorarkonsulaten kurzfristig einen Pass zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass hierfür ein Passbild mitgebracht werden muss und dass die oben beschriebenen Anforderungen auch beim Antragstellen an einem Honorarkonsulat gelten.

Der alte Pass

Der alte Pass kann behalten werden, bis der neue Pass zur Verfügung steht. Der alte Pass wird abgegeben, sobald der neue abgeholt wird. Wenn der neue Pass per Post zugesandt werden soll, muss zuerst der alte Pass per Einschreiben eingeschickt werden. Bitte beachten Sie, dass hierfür Portokosten anfallen.

Ausstellen eines vorübergehenden Pass (provisorischer Pass)

Botschaft und Konsulate in Deutschland können kurzfristig einen vorübergehenden (provisorischen) dänischen Pass ausstellen, wenn ein Pass verloren gegangen ist oder während eines Besuches in Deutschland gestohlen wurde (dann müssen die polizeiliche Anzeige, zwei Passbilder, der Passantrag und eine Erklärung über den abhandengekommenen Pass ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden).

Ein vorübergehender / provisorischer Pass ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig, der sich aus der Länge der Reise und eventuell den Regeln der Länder, die durchreist werden, ergibt und nicht länger als 12 Monate gilt. Ein vorübergehender / provisorischer Pass muss bei der Polizei oder einer dänischen Botschaft / einem Konsulat nach Nutzung abgegeben werden.

Reisen mit einem vorübergehenden / provisorischen Pass können evtl. zu Problemen mit ausländischen Grenzkontrollbehörden führen. Der Antragsteller muss sich selbst absichern, dass die Behörden des Reisezielortes den vorübergehenden / provisorischen Pass anerkennen. Ein vorübergehender / provisorischer Pass kann beispielsweise nicht bei der Einreise in die USA genutzt werden.

Wenn der Pass auf der Reise verloren gegangen ist und man für die Heimreise einen Pass benötigt, kann ein vorübergehender / provisorischer Pass ausgestellt werden, der bis zum Tag der Heimreise gilt. Vorübergehende / provisorische Pässe zur Weiterreise können nicht ausgestellt werden.

Es gibt feste Preise für das Ausstellen von vorübergehenden / provisorischen Pässen inner- und außerhalb der regulären Bürozeiten:

Innerhalb regulärer Bürozeiten: 1.130 DKK / 152 EUR / 146 CHF

Außerhalb regulärer Bürozeiten: 2.640 DKK / 355 EUR / 348 CHF
(Wenn mehrere vorübergehende / provisorische Pässe gleichzeitig ausgestellt werden sollen, wird eine Gebühr von 2.640 DKK (355 EUR) für den ersten Pass berechnet und 1.130 DKK (152 EUR) oder 1.780 DKK für alle weiteren)

An einem Ruhetag: 3.770 DKK / 507 EUR / 498 CHF
(Wenn mehrere vorübergehende / provisorische Pässe gleichzeitig ausgestellt werden sollen, wird eine Gebühr von 3.770 DKK (507 EUR) für den ersten Pass berechnet und 1.130 DKK (152 EUR) oder 1.780 DKK für alle weiteren)

Namensänderungen

Bei Namensänderungen – beispielsweise durch Heirat – können diese nicht in den Pass eingetragen werden. Hier muss ein neuer Pass beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass ein neuer Pass mit neuem Namen nicht ausgestellt werden kann, bevor die Namensänderung in Kraft getreten ist und dies durch die nötige Dokumentation belegt ist. Der Name muss zudem auch im CPR-Register geändert sein, bevor der neue Pass ausgestellt werden kann.

Online Terminbestellung zur Passbeantragung und zur Abholung von Pässen, MitID usw.

Termine können kostenlos bestellt werden.

Wenn das Terminbestellungssystem zuvor noch nicht genutzt wurde, bitten wir darum, sich in das Bestellsystem einzuloggen (siehe Links unten) und ein neues Nutzerkonto anzulegen.

Folgende Informationen müssen angegeben werden:

  • E-Mail (=Nutzername)
  • selbstgewähltes Passwort
  • eigener Name
  • eigene Telefonnummer
Nach erfolgreicher Terminbestellung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit der reservierten Zeit. 

Es werden 30 Minuten für jeden Passantragsteller reserviert.

Das Konsulat in Berlin
Geöffnet für Passanträge am Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr.

Bitte hier klicken, um einen Termin für die Ausstellung eines Passes in Berlin zu vereinbaren.

Bitte hier klicken, um einen Termin für die Abholung von Dokumenten in Berlin zu vereinbaren.

Das Konsulat in Hamburg
Geöffnet für Passanträge am Dienstag und Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Bitte hier klicken, um einen Termin für die Ausstellung eines Passes in Hamburg zu vereinbaren.

Das Konsulat in München
Geöffnet für Passanträge am Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Bitte hier klicken, um einen Termin für die Ausstellung eines Passes in München zu vereinbaren.

Bitte hier klicken, um einen Termin für die Abholung von Dokumenten in München zu vereinbaren.