Erwerb von Immobilien

Für EU-Bürger und Bürger des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
Personen aus der EU + Norwegen und Island, die in Dänemark eine feste EU-Aufenthalts- oder EWR-Erlaubnis haben oder einen selbständigen Beruf ausüben, können in Dänemark Grundbesitz (ganzjährig bewohnbares Wohnhaus) erwerben, falls dieser als Wohnsitz dienen soll oder für die Ausübung des selbständigen Berufs notwendig ist.

Entsprechend können Unternehmen, die in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung in einem Mitgliedsstaat der EU und des EWR gegründet wurden, und Filialen oder Agenturen eingerichtet haben, einrichten wollen oder Dienstleistungen anbieten möchten, in Dänemark Grundbesitz erwerben.

Andere EU-Bürger, die gemäß den Richtlinien 93/96/EWG, 90/365/EWG und 90/364/ EWG ein Recht auf Aufenthaltsgenehmigung haben (d.h. eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen können und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um während ihres Aufenthalts dem sozialen System des Gastmitgliedstaates nicht zur Last zu fallen), können Grundbesitz in Dänemark erwerben (als ganzjährig bewohnbaren Wohnsitz).

Andere Personengruppen
Laut Bekanntmachung Nr. 566 vom 28.8.1986 über den Erwerb von Grundbesitz können Personen, die keinen festen und dauerhaften Wohnsitz in Dänemark haben und auch früher nicht mindestens insgesamt 5 Jahren einen Wohnsitz in Dänemark gehabt haben, nur dann Grundbesitz in Dänemark erwerben, falls die betreffende Person eine Genehmigung des dänischen Justizministeriums erhält. Eine solche Genehmigung wird nach einer individuellen Beurteilung in jedem Einzelfall unter besonderer Berücksichtigung der Beziehung des Betreffenden zu Dänemark u.a. erteilt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Botschaft möchte deutsche Staatsbürger gerne an die deutsche Botschaft in Kopenhagen verweisen, die ausführliche Informationen zum Thema bereithält.

Ferienhäuser
Bezüglich des Erwerbs von Ferienhäusern in Dänemark können EU-Staatsbürger diese nur mit der Genehmigung des Justizministeriums erwerben. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das Justizministerium in der Regel keine Genehmigungen zum Erwerb von Ferienhäusern an Ausländer erteilt, die in Dänemark nicht wohnhaft sind.

 

Für weitere Informationen besuchen Sie die englischsprachige Webseite des dänischen Außenministeriums oder kontaktieren Sie das Justizministerium direkt:

Justitsministeriet
Slotsholmsgade 10
DK-1216 København K
Tel (0045) 72 26 84 00
Fax (0045) 33 93 35 10
Internet https://www.jm.dk
e-Mail: [email protected]