Schengener Abkommen

Das Schengener Abkommen hat Bedeutung für den freien Reiseverkehr innerhalb des Schengener Raums.

Der Schengener Raum umfasst die folgenden Länder: Belgien, Dänemark (mit Ausnahme von den Färöer Inseln und Grönland),  Deutschland, Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

  • Nicht-EU-Staatsbürger, die im Besitz eines Visums für die Schengener Staaten sind, können auch in Dänemark einreisen.
    Für Reisen nach Grönland oder die Färöer Inseln muss ein Visum beantragt werden.
  • Bei touristischen Fragen wenden Sie sich bitte an ein Reisebüro oder an das dänische Polarcenter:
    Danish Polar Center, Strandgade 102, 1401 Copenhagen K,
    Phone +45 32 99 01 00
    Fax +45 32 88 01 01
    Mail [email protected]

    Ausländer mit festem Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Deutschland
    Ausländer, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben und im Besitz eines deutschen Aufenthaltstitels sind, können ohne separates Visum in Dänemark (und die anderen Mitgliedsländer) einreisen und sich max. 90 Tage innerhalb eines Halbjahres, beginnend vom ersten Tag der Einreise, im Gebiet der Schengener Staaten aufhalten. Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Reisepasses mit entsprechendem gültigen Aufenthaltstitel eines der Mitgliedsländer des Schengener Abkommens.
    Dies gilt auch für den Aufenthaltstitel "Blue Card EU".
  • Bitte beachten: der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Die Titel „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)“ und „Aufenthaltsgestattung für     Asylbewerber“ sowie die „Fiktionsbescheinigung“ nach § 81 Abs. 3 AufenthG berechtigen NICHT zur visumfreien Einreise nach Dänemark. 

Ein Visum, welches nur begrenzt für die Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurde, gilt NICHT für Dänemark und die anderen Schengener Staaten.

Es ist eine Voraussetzung für die Einreise, dass der Reisende über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügt.

  • Für Reisen nach Grönland oder die Färöer Inseln muss ein Visum beantragt werden.