Reisen mit Tieren

Unter den Menüpunkten finden Sie Informationen zu den Bestimmungen zum Reisen mit Tieren in Dänemark. Ausführliche Informationen zum Reisen mit Hunden sowie den dänischen Regeln bezüglich bestimmter Hunderassen finden Sie unter 'Hundegesetzgebung'.

Hunde, Katzen und Frettchen

Die Identifizierbarkeit ist sehr wichtig.

Alle der folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Chip oder eine Tätowierung
  2. EU-Heimtierausweis
  3. gültige Tollwutimpfung

Wird ein Hund, eine Katze oder ein Frettchen von einem EU-Land* nach Dänemark eingeführt, ist es sehr wichtig, dass das Tier identifizierbar ist - entweder durch einen Chip oder eine gut leserliche Tätowierung (z.B. eine Ohrtätowierung). Für Tiere, die ab 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnet worden sind, ist der Mikrochip Pflicht.

Wird das Haustier nicht vom Besitzer oder von einer Person, die im Namen des Besitzers die Verantwortung für das Haustier trägt, begleitet, wird die Einfuhr als kommerzielle Einfuhr betrachtet.

* EU-Länder sind hier die EU-Mitgliedstaaten inkl. Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Für die Einfuhr aus anderen (Dritt-) Ländern gelten andere Regeln. Hierüber können Sie sich bei der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde informieren.


EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung

Darüber hinaus muss das Tier auch einen, von einem Tierarzt ausgefertigten EU-Heimtierausweis haben, in welchem der Tierarzt bestätigt, dass eine Impfung bzw. Nachimpfung gegen Tollwut vorgenommen wurde. Es ist wichtig, dass die letzte Impfung bzw. Nachimpfung nicht älter als die Tätowierung oder das Einsetzen des Chips ist. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein. Die Dauer des Impfschutzes richtet sich nach den Anweisungen der Impfstoffproduzenten. 

Es gibt keine Möglichkeit der Befreiung von der Anforderung einer gültigen Tollwutimpfung.


Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen

Ungeimpfte Welpen, Kätzchen und Frettchen-Welpen, die jünger als 3 Monate alt sind, dürfen nur mit einer gültigen Erklärung eingeführt werden. Wenn Ihr Welpe zwischen 12 und 16 Wochen alt ist und gegen Tollwut geimpft wurde, diese Impfung aber noch nicht den Anforderungen des Anhangs III der Verordnung (EU) 576/2013 entspricht, gelten die gleichen Anforderungen wie für die Verbringung von Welpen unter 12 Wochen, die noch nicht gegen Tollwut geimpft wurden. Daher sollten Sie auch eine Erklärung mitbringen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Pferde und andere Equiden

Pferde und andere Equiden können nach Dänemark mitgeführt werden, wenn die EU-Regeln hierfür beachtet werden. Für die Einfuhr ist der Equiden- bzw. Pferdepass erforderlich.  
 
Außerdem wird eine Gesundheitsbescheinigung benötigt, die von der lokalen Veterinärbehörde ausgestellt sein muss. Die Gesundheitsbescheinigung muss innerhalb von 48 Stunden oder spätestens am letzten Arbeitstag vor der Reise ausgestellt sein. Es kann entweder eine Gesundheitsbescheinigung pro registriertem Pferd (Gesundheitsbescheinigungsmodell: EQUI-INTRA-IND), oder eine Gesundheitsbescheinigung für mehrere Pferde (Gesundheitsbescheinigungsmodell: EQUI-INTRA-CON) ausgestellt werden. Die Gesundheitsbescheinigungen müssen im System TRACES NT ausgestellt werden und sind nach Ausstellung 10 Tage gültig.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Pferde aus der Deutsch-Dänischen Grenzregion von der Anforderung einer Gesundheitsbescheinigung befreit. Hier können Sie mehr über diese Vereinbarung und die Ausnahmeregelungen lesen.

Bei langen Fahrten von nicht-registrierten Pferden kann gemäß der EU-Transportverordnung ein Fahrtenbuch verlangt werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde oder an die zuständige deutsche Behörde, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

 

Vögel (mit Ausnahme von Geflügel)

Zu dieser Gruppe hören alle Vogelarten außer Geflügel*.


Einfuhr von Vögeln aus Deutschland nach Dänemark

Laut EU-Richtlinie 998/2003/EEC gibt es keine EU-Bestimmungen und auch keine dänischen Bestimmungen über die nicht-kommerzielle Einfuhr aus EU-Ländern** von Vögeln, die nicht Geflügel* sind. Das heißt, Vögel dürfen ohne Impfungen, tierärztliche Zertifikate u.dgl. eingeführt werden.

* Mit Geflügel ist hier gemeint: Hühner, Puten, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasanen, Rebhühner und Laufvögel, die in Gefangenschaft gehalten werden mit dem Ziel der Züchtung, Fleischproduktion, Eierproduktion oder der Lieferung von Wild zur Aussetzung.

** EU-Länder sind hier die EU-Mitgliedstaaten inkl. Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan.
Für die Einfuhr aus anderen (dritten) Ländern gelten andere Regeln. Hierüber können Sie sich bei der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde informieren.


Bestimmte Vogelarten

Eine CITES-Einfuhrerlaubnis ist erforderlich für die Einfuhr von bestimmten, seltenen Vogelarten. Die CITES-Regeln finden Sie auf der Webseite der dänischen Umweltbehörde.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die 
zuständige Behörde.

 

Sonstige Tiere

Zu dieser Gruppe gehören:

  • Kaninchen
  • Nagetiere
  • Reptilien
  • Amphibien
  • Wirbellose Tiere (außer Bienen und Krebstiere)
  • Aquarienfische


Einfuhr von sonstigen Haustieren aus Deutschland nach Dänemark

Laut der EU-Verordnung 576/2013 gibt es keine EU-Bestimmungen und auch keine dänischen Bestimmungen über die nichtkommerzielle Einfuhr aus EU-Ländern* von sonstigen Haustieren nach Dänemark. Das heißt, diese Tiere dürfen ohne Impfungen, tierärztliche Zertifikate u.dgl. eingeführt werden.

* EU-Länder sind hier die EU-Mitgliedstaaten inkl. Andorra, die Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan.
Für die Einfuhr aus anderen (Dritt-) Ländern gelten andere Regeln. Hierüber können Sie sich bei der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde informieren.


Für weitere Informationen

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Lokalabteilung der 
Dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde am Bestimmungsort.

 

Einfuhr von Haustieren nach Grönland und auf die Färöer Inseln

Eine vorübergehende Einfuhr von Haustieren auf die Färöer Inseln ist allgemein verboten. Personen, die entweder beabsichtigen, sich auf den Färöer Inseln niederzulassen oder bereits dort wohnen, können unter besonderen Voraussetzungen eine Genehmigung für eine permanente Einfuhr erhalten.

Weitere Informationen hierzu sind unter folgender Adresse erhältlich:

Food- and Environmental Agency
Falkavegur 6, 2. hædd,
FO-100 Tórshavn
Tel: +298 356 400
Fax: +298 356 401
http://www.hfs.fo


Einfuhr von Haustieren nach Grönland

Hunde können in die Kommunen Ivigtut, Manütsoq, Nanortalik, Narsaq, Nuuk, Paamiut und Qaqortoq eingeführt werden. 

Die Einfuhr des Tieres müssen Sie vorab bei der Wohnsitzkommune beantragen. Wenn die Kommune die Einfuhr genehmigt hat, stellen Sie Ihren Antrag bei der Grönländischen Repräsentation in Dänemark mit folgenden Dokumenten: 

  • Genehmigung der Kommune
  • Nachweis über gültige Tollwutimpfung*, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monaten vor der Einfuhr durchgeführt worden sein muss. Rechtzeitige Nachimpfung ist unmittelbar gültig, dann müssen aber Nachweise über frühere Impfungen vorgezeigt werden.
  • Nachweis über Impfungen gegen Hundestaupe und Parvovirose*. Der Hund muss grundsätzlich geimpft und anschließend in Abständen von höchstens 12 Monate wiedergeimpft.
  • Gesundheitszeugnis, das frühestens 14 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und in dem bestätigt wird, dass der Hund nicht an Krätze (Sarcoptes scabies), Haarbalgmilben oder sonstigen ansteckenden Krankheiten leidet.
  • Erklärung des Besitzers, dass der Hund innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise gegen Bandwurm behandelt wird, dass er ab dem Datum der Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung bis zur Einreise nach Grönland isoliert von anderen Hunden gehalten wird und dass er nicht nach Grönland eingeführt wird, wenn er während der Isolationszeit Krankheitsanzeichen zeigt.
  • Für Weibchen: Nachweis, dass die Hündin sterilisiert ist. Bei einem Aufenthalt von maximal 3 Monaten ist „Sterilisieren” durch medizinische Behandlung erlaubt. 

*= Welpen unter 3 Monaten können ohne Impfung eingeführt werden, wenn ein gültiger Nachweis der Impfung der Mutter vorgezeigt werden kann.

 

Für Katzen muss eine Ausnahme zur Einfuhr von folgender Behörde erteilt werden:

Die dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde

Fødevarestyrelsen
Stationsparken 31
2600 Glostrup
Tel.
+45 72 27 69 00

Wenn die Ausnahme erteilt worden ist, können Sie Ihren Antrag bei der Grönländischen Repräsentation in Dänemark mit folgenden Dokumenten stellen:

  • Erklärung der Wohnsitzkommune in Grönland, dass die Haltung von Katzen am Wohnsitz des Antragstellers in Grönland erlaubt ist.
  • Nachweis über gültige Tollwutimpfung*, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monaten vor der Einfuhr durchgeführt worden sein muss. Rechtzeitige Nachimpfung ist unmittelbar gültig, dann müssen aber Nachweise über frühere Impfungen vorgezeigt werden. Kätzchen unter 3 Monaten können ohne Impfung eingeführt werden, wenn ein gültiger Nachweis der Impfung der Mutter vorgezeigt werden kann.
  • Gesundheitszeugnis, das frühestens 14 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und in dem bestätigt wird, dass die Katze nicht an Ektoparasiten oder sonstigen ansteckenden Krankheiten leidet.
  • Erklärung des Besitzers, dass die Katze innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise gegen Bandwurm behandelt wird, dass sie ab dem Datum der Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung bis zur Einreise nach Grönland isoliert von anderen Katzen gehalten wird und dass sie nicht nach Grönland eingeführt wird, wenn sie während der Isolationszeit Krankheitsanzeichen zeigt.

Nach der Einfuhr muss die Katze in Grönland am Wohnort registriert werden.

Erlaubnis zur Einfuhr von Hunden/Katzen erfolgt beim Nachweis der obengenannten Punkte bei der folgenden grönländischen Behörde:

Die grönländische Repräsentation
Strandgade 91
1401 København K
Tlf: + 45 32 83 38 00
Fax: + 45 32 83 38 01
Email: [email protected]
https://grl-rep.dk/en/dyr/