Update: 08.10.2020, 16:00
Auf dieser Seite finden Sie künftig aktuelle Informationen zur Situation bezüglich des Coronavirus/Covid-19 in Dänemark (auf dänisch):
Coronavirus - aktuelle Informationen zur Reise nach Dänemark
Dänemark verschärft Grenzkontrollen und beschränkt die Einreise nach Dänemark
Ab Samstag, dem 14. März 2020 um 12 Uhr gelten verstärkte Einreisebeschränkungen an allen Grenzen Dänemarks.
Personen ohne anerkennungswürdigen Grund (s.u.) zur Einreise nach Dänemark wird die Weiterreise an der Grenze verwehrt.
Die Einreisebeschränkungen gelten nicht für Personen dänischer Nationalität oder andere mit Wohnsitz in Dänemark.
Die dänische Regierung hat die EU-Kommission sowie alle anderen Mitgliedsstaaten der EU, darunter Schweden und Deutschland, darüber informiert, dass ab dem 14. März 2020 um 12 Uhr mittelfristig sehr strikte Grenzkontrollen durchgeführt werden, um die Weiterverbreitung des Coronavirus COVID-19 weiter zu hemmen.
Personen, die nach Dänemark einreisen wollen, müssen damit rechnen, an der dänischen Grenze abgewiesen zu werden, hierunter fallen auch dänische Flughäfen.
Was sind anerkennungswürdige Gründe für die Einreise nach Dänemark
Anerkennungswürdige Gründe zur Einreise nach Dänemark haben, können die folgenden Beispiele sein:
- Personen, die in Dänemark leben oder arbeiten, hierunter fallen auch selbstständig Tätige, die Arbeit in Dänemark ausführen.
- Personen, die Waren nach oder aus Dänemark liefern
- Personen, die einreisen wollen, um ihr Besuchsrecht im Bezug auf minderjährige Kinder ausüben wollen
- Personen, die primärer Betreuer für minderjährige Kinder in Dänemark sind ( zum Beispiel in einer Pflegefamilie, die nicht zur Kernfamilie gehört)
- Personen, die schwer kranke oder im Sterben liegende Familienmitglieder in Dänemark besuchen
- Personen, die nach Dänemark einreisen, um einen bereits begonnenen Behandlungsverlauf fortzusetzen, der durch eine Institution des dänischen Gesundheitssystemes durchgeführt wird
- Personen, die zu einem Begräbnis nach Dänemark reisen
- Personen, die an einer Gerichtsverhandlung in Dänemark teilnehmen müssen
- Studierende, deren Ausbildungsstätten nicht geschlossen sind (und die keinen Fernunterricht anbieten)
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Eine Person mit gültiger, aber noch nicht angewendeter Arbeitserlaubnis in Dänemark hat dann einen anerkennungswürdigen Grund für die Einreise, wenn eine Arbeit in Dänemark angetreten wird.
Allgemeine Familienbesuche, Tourismusreisen, Geschäftsreisen, Studiumsreisen oder ähnliches sind keine anerkennungswürdigen Gründe.
Personen, die die dänische Grenze auf der Heimreise überqueren müssen, zum Beispiel Schweden, die Ferien im Ausland gemacht haben, werden als Personen mit anerkennungswürdigem Reisegrund angesehen und dürfen einreisen. Diese Bestimmung gilt auch für Transitflüge im Flughafen und für Flugpersonal.
Besondere Regelungen bezüglich Corona/COVID-19 in Dänemark
Öffentliche Transportmittel
Wenn möglich soll auf Reisen mit dem Öffentlichen Personennahverkehr verzichtet werden. Fahren Sie kurze Strecken mit dem Rad oder gehen Sie zu Fuß. Vermeiden Sie das Reisen zu Stoßzeiten, beispielsweise im Feierabendverkehr. Reisen mit überregionalen Zügen wie Intercity oder IC-Lyn erfordern derzeit zwingend eine Platzreservierung. Die Reservierung ist momentan gratis.
Regelungen zu Versammlungen
Versammlungen mit über 100 Menschen sind ab dem 16. März untersagt. Das betrifft kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen oder Kinovorführungen, aber auch Restaurants oder Museen.
Arbeitsleben und öffentliche Einrichtungen
Angestellte im öffentlichen Dienst bleiben ab dem 13. März zu Hause und arbeiten von dort, so weit es möglich ist. Kindergärten, Schulen, Universitäten bleiben ab dem 16. März geschlossen, ebenso öffentliche Freizeiteinrichtungen in Gebäuden, wie beispielsweise Bibliotheken.
Ausgenommen von der Regelung sind Angestellte im Gesundheitswesen, im Pflegesektor, die Polizei, Kriminaldienst, Bereitschaftsdienste, der Lebensmittelkontrolle und Angestellte im Bereich soziale Arbeit.
Angestellte von nicht-öffentlichen Unternehmen sind dazu angehalten, von zu Hause aus zu arbeiten, soweit dies möglich ist. Die Anzahl der Mitarbeiter vor Ort soll auf ein Minimum begrenzt werden. Die Versorgung mit Mitteln für den alltäglichen Bedarf, wie beispielsweise Lebensmittel oder Medikamente, ist Priorität und soll fortwährend gewährleistet sein. Auch IT-Infrastruktur und finanzielle Dienstleistungen sollen ununterbrochen verfügbar sein.
Bitte informieren Sie sich auch über eventuelle Bestimmungen und Restriktionen seitens Ihres Reiseveranstalters, Ihrer Bus- oder Zuggesellschaft. Im Falle des Abschlusses einer Reiseversicherung prüfen Sie bitte auch die dort vorliegenden Bedingungen.
Bitte verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien und halten sich so informiert.