Organisation

Der Konsularbezirk des Generalkonsulats umfasst die Kreisfreie Stadt Flensburg, den Kreis Schleswig-Flensburg, den Kreis Nordfriesland und den nördlich des Nord-Ostseekanals gelegene Teil des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Die gesamte Fläche beträgt 5.166 qm und entspricht 1/3 des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Am 31.03.2011 gab es 586.335 Einwohner im Landesteil. Das entspricht ca. 21% der Bevölkerung von Schleswig-Holstein. Man schätzt, dass die dänische Minderheit ca. 50.000 Personen umfaßt.

Es ist die Hauptaufgabe des Generalkonsulats, der Entwicklung in der dänischen Minderheit in Südschleswig sowie dem Verhältnis zwischen der Minderheit und der Mehrheit im Grenzgebiet als Ganzes zu folgen. Dies erfolgt unter anderem in Form von Teilnahme an Sitzungen der Organisationen der Minderheit, einzelnen Erörterungen mit hervortretenden Personen der Minderheit, Besuchen in Institutionen und aktiver Beteiligung an verschiedenen Veranstaltungen der Minderheit. 
Hinzu kommt die Kontaktpflege mit hervortretenden Einzelpersonen, Institutionen und Organisationen innerhalb der Mehrheitsbevölkerung - hierunter auch die schleswig-holsteinische Landesregierung in minderheitspolitischen Fragen.

Weiterhin wird die finanzielle und beschäftigungsmäßige Entwicklung der Region sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit verfolgt.

Die Konsularaufgaben sind von der großen dänischen Minderheit und der Anwesenheit von ca. 4.300 dänischen Staatsangehörigen in Südschleswig sowie durch viele Anfragen von deutscher Seite und anreisenden Dänen geprägt. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Fragen bezüglich Pass, Aufenthaltsgenehmigungen, Wehrpflicht, Staatsangehörigkeit, Eheschließung, Scheidung, Unterhaltsbeiträge, Todesfälle, Inhaftierung, u.s.w.  Hinzu kommen viele Anfragen bezüglich der dänischen und deutschen gesellschaftlichen Verhältnisse - u.a. die freie Beweglichkeit der Arbeitskraft, Renten, Steuerfragen, die dänische Minderheit, Anschriften von Behörden, u.v.m. In Angelegenheiten bzgl. Visum und Aufenthaltserlaubnis erstreckt sich die Zuständigkeit des Generalkonsulats auf das gesamte Bundesgebiet.

Das Generalkonsulat hat drei Mitarbeiter. Das Team setzt sich zusammen aus einer Generalkonsulin, einem Konsul und einer Konsularmitarbeiterin.