Geschichte

Während des großen Wiedervereinigungsfestes am 11. Juli 1920 auf Dybbøl Banke sprach der dänische Staatsminister Niels Neergaard im Namen der Regierung und des dänischen Volkes die oft zitierten Worte: "Sie sollen nicht vergessen werden". Diese Worte waren an die Dänischgesinnten gerichtet, die südlich dieser neuen Grenze verblieben. In den nachfolgenden Monaten folgten den Worten Taten in Form finanzieller Unterstützung für die Dänischen Schulen u.a.m. Dies wurde der Anfang der jährlichen Bewilligung im Haushalt für die dänischen kulturellen Angelegenheiten in Südschleswig.


Unter den vielen Initiativen zur Unterstützung der dänischen Minderheit war auch die Errichtung eines dänischen Konsulats in Flensburg. Bereits am 20. Juli 1920 wurde ein Büro in der Rathausstraße eröffnet, das sich um Pass- und Visumanträge u.v.m. kümmerte.  Am 7. Oktober 1920 trat der Obergerichtsanwalt Neergaard-Møller als dänischer Konsul an. Eine seiner ersten Aufgaben war, eine permanente Bleibe für die neue dänische Vertretung zu finden. Am 31.03.1921 hat der dänische Außenminister dann vor dem Finanzausschuss den Antrag gestellt, die Villa "Burg Schöneck" in Flensburg zu erwerben.

Das Haus gehörte dem Kommerzienrat Mathias Hübsch. Der älteste Teil ist 1883/84 erbaut und später 1896 nach den Zeichnungen des damals bekannten deutschen Architekten Alexander Wilhelm Prale erweitert worden. Im Schreiben an den Finanzausschuss wurde hervorgehoben, dass das Haus "solide gebaut, schön, modern und praktisch eingerichtet" ist und dass wohl kaum "ein besser für diesen Zweck geeignetes Gebäude gefunden werden kann".

Nachdem der Erwerb vollzogen war, zog das Konsulat von der Rathausstraße zum Nordergraben 19. Die Einweihung fand am 31. März 1922 statt. Im Untergeschoss wurden Büros und die Konsularabteilung eingerichtet, während das Erdgeschoss und die 1. Etage Platz für die repräsentativen Räumlichkeiten und Wohnräume des Generalkonsuls boten. So ist es seit dem geblieben. Nach einem Umbau in 1990-1991 ist das Gebäude weiterhin für seine Zwecke sehr geeignet. Das Haus sticht mit seinem wunderschönen Garten als ein markantes Gebäude Flensburgs hervor.

Während alle Vertretungschefs den persönlichen Titel eines Generalkonsuls hatten, bekam das Konsulat aufgrund königlichem Beschluss mit Wirkung vom 1.1.1987 den Status eines Generalkonsulats.