Häufig gestellte Fragen

Unter den unten aufgeführten Menüpunkten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen z.B. zu allgemeinen Informationen über Dänemark wie Eckdaten und Zahlen, Informationen zu Auto und Verkehr, Einfuhrbestimmungen, Einreisebestimmungen für Haustiere, Arbeiten und Studieren in Dänemark und vielen weiteren Themen.

Allgemeine Informationen über Dänemark – Eckdaten und Zahlen

Wo finde ich Material und allgemeine Informationen über Dänemark?

Informationen über Dänemark finden Sie auf unserer Website unter dem Menüpunkt Über Dänemark und auf der offiziellen Webseite Denmark.dk.

Statistische Informationen finden Sie auf der Website Statistics Denmarks.

Sie planen einen Urlaub in Dänemark? Bitte besuchen Sie die Website von VisitDenmark - Dänemarks offizielle Tourismuszentrale.

Generelle Informationen über die dänische Regierung finden Sie hier.

Auto und Verkehr

Was muss ich beachten, wenn ich mein Kraftfahrzeug dauerhaft in Dänemark nutzen möchte?

Personen, die ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegen, müssen innerhalb von 14 Tagen den evtl. eingeführten Wagen ummelden und die entsprechende Registrierungsabgabe entrichten. Weitere Informationen finden Sie unter Auto und Verkehr.

Ist es in Dänemark am Tage ausreichend mit Tagfahrlicht zu fahren oder muss das Abblendlicht immer eingeschaltet sein?

In Dänemark gilt auch am Tage die Lichtpflicht, das heißt, es ist vorgesehen, dass rund um die Uhr mit angeschaltetem Abblendlicht gefahren wird. Bei guten Wetterverhältnissen ist es auch ausreichend statt Abblendlicht mit Tagfahrlicht zu fahren. Fahrzeuge ohne Tagfahrlicht müssen grundsätzlich das Abblendlicht nutzen.

Welche Regeln gelten für die Autoausstattung?

Während der Fahrt müssen alle Personen auf Vorder- und Rücksitzen im Auto Sicherheitsgurte angelegt haben. Kinder, die kleiner als 135 cm sind, müssen zusätzlich zum Sicherheitsgurt auch einen Kindersitz nutzen, der für Gewicht und Größe des Kindes zulässig ist. Das Mitführen eines Warndreiecks ist Pflicht. Winterreifen / Spikes sind keine Pflicht. Spike-Reifen dürfen nur zwischen dem 1. November und dem 15. April verwendet werden, vorausgesetzt alle Räder sind damit versehen. Motorradfahrer müssen einen zugelassenen Helm tragen.

Einfuhrbestimmungen

Welche Bestimmungen gelten bezüglich der Einfuhr von Waffen/Jagdwaffen nach Dänemark?

Es ist generell verboten, Waffen ohne entsprechende Genehmigung der dänischen Behörden nach Dänemark mitzuführen. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Einfuhr- und Zollbestimmungen.

Welche Bestimmungen gelten bezüglich der Einfuhr von Lebensmitteln nach Dänemark?

Die Regelungen bezüglich der privaten Einfuhr von tierischen Lebensmittel finden Sie unter Einfuhr- und Zollbestimmungen.

Weitere Informationen finden Sie auch bei der Dänischen Lebensmittelbehörde.

Welche Bestimmungen gelten bezüglich der Einfuhr von Alkohol und Tabak nach Dänemark?

Die maximale Menge Alkohol und Tabak, die nach Dänemark eingeführt werden darf, finden Sie unter Einfuhr- und Zollbestimmungen oder bei der Dänischen Zoll- und Steuerbehörde.

 

Bestimmungen für die Einfuhr von Haustieren

Welche Bestimmungen gelten für die Einfuhr von Hunden, Katzen, Frettchen, Pferden, Vögeln, usw. nach Dänemark?

Bei der Einreise mit Haustieren nach Dänemark sind eine Reihe von Einfuhrbestimmungen zu beachten. Diese finden Sie unter Reisen mit Tieren und bei der Dänischen Lebensmittel- und Veterinärbehörde (in englischer Sprache).

Welche Einreisebestimmungen gelten mit Listenhunden (laut dänischem Gesetz verbotenen Hunderassen) oder listenähnlichen Hunden?

Seit 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn diese nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Genauere Informationen zum Hundegesetz finden Sie sowohl unter Die dänische Hundegesetzgebung (in deutscher Sprache) als auch bei der Dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde (in englischer Sprache).

Immobilien

Kann ich als Deutsche / als Deutscher eine Immobilie in Dänemark kaufen?

Informationen zum Erwerb von Immobilien finden Sie hier.

Metalldetektorsuche

Welche Bestimmungen gelten für die Suche mit einem Metalldetektor in Dänemark?

Die Suche mit Metalldetektoren ist in Dänemark prinzipiell erlaubt.

Es muss aber vom Besitzer des Bodens bzw. Grundstücks eine vorherige Erlaubnis eingeholt werden. Dies gilt für Privatbesitz und wenn die öffentliche Hand der Besitzer des Bodens ist. In diesem Fall muss die zuständige Behörde z.B. die Gemeinde die Erlaubnis erteilen. In der Nähe von kulturhistorischen Denkmälern ist die Suche mit Metalldetektor verboten.

Wird ein Objekt entdeckt, das älter als 100 Jahre, aus einem besonderen Material oder womöglich kulturhistorisch wertvoll ist, ist der Finder verpflichtet, den Fund dem Nationalmuseum in Kopenhagen zukommen zu lassen. Denn es handelt sich womöglich um einen „Danefæ“, einen kulturhistorischen Fund. Diese dürfen nicht behalten werden.

Die Kriterien für kulturhistorische Funde werden vom Nationalmuseum in Kopenhagen kontinuiertlich angepasst. Wenden Sie sich daher für eine genaue Bestimmung Ihres Fundes an das Nationalmuseum oder das dem Fundort nächstgelegene Lokalmuseum. Es ist üblich, dass das Museum dem Finder eines „Danefæ“ eine Belohnung zahlt.

Ihr Fund muss mit einem Formular eingeschickt oder abgegeben werden. Weitere Auskunft finden Sie direkt beim Museum ([email protected]).

Reisen nach Grönland und auf die Färöer Inseln

Welche Einreise- und Einfuhrbestimmungen gelten für Grönland und die Färöer Inseln?

Auf den offiziellen Tourismusportalen von Grönland (in deutscher Sprache) und den Färöer Inseln (in englischer Sprache) finden Sie die jeweiligen Einreise- und Einfuhrbestimmungen sowie andere wichtige Informationen zu Reisen nach Grönland und auf die Färöer Inseln.

Weitere Informationen zum Verhältnis zwischen Dänemark und Grönland bzw. den Färöer Inseln finden Sie auf unserer allgemeinen Informationsseite.

Welche Ziele verfolgt Dänemark in seiner Arktispolitik?

Seit 2011 hat das Königreich Dänemark (umfasst Dänemark, Grönland sowie die Färöer Inseln) eine Arktisstrategie, die sich für eine friedliche, erfolgreiche und nachhaltige Zukunft der Arktis einsetzt. Die Arktisstrategie kann hier (in englischer Sprache) heruntergeladen werden.

Reise und Aufenthalt – Arbeiten

Wie finde ich Arbeit in Dänemark?

Die Dänische Botschaft verfügt nicht über ein direktes Job-Vermittlungsangebot. Unter der Rubrik Working in Denmark auf der offiziellen Webseite Dänemarks finden Sie die wichtigsten Informationen und einen Guide für die wichtigsten ersten Schritte sowie Jobangebote.

 

Reise und Aufenthalt  Aufenthaltsgenehmigung

Wie bekomme ich eine dänische Aufenthaltsgenehmigung?

EU- / EWR- oder Schweizer-Staatsbürger können sich bis zu 3 Monaten in Dänemark aufhalten. Wenn während des Aufenthalts Arbeit gesucht und gefunden wird, kann dieser bis zu 6 Monaten nachgegangen werden, ohne eine Eintragungs- oder Aufenthaltsbescheinigung zu beantragen.

Wenn ein längerer Aufenthalt in Dänemark geplant ist, wird unter anderem eine Anmeldebescheinigung benötigt. Alle Informationen zur Anmeldung finden Sie bei New to Denmark.  

Auf dem offiziellen Portal New to Denmark und auf Life in Denmark finden Sie außerdem alle Informationen zu einem Umzug nach Dänemark, sowie zum Leben und Arbeiten in Dänemark.

Bei weiteren Fragen zur Aufenthaltsgenehmigung bitten wir Sie die deutsche Botschaft in Dänemark zu kontaktieren: +45 35 45 99 00 oder unter https://kopenhagen.diplo.de/.

Reise und Aufenthalt – Gesundheit

Wo finde ich Informationen über das dänische Gesundheitswesen?

Hier möchten wir auf die Informationen zu Dänemarks öffentlicher Gesundheitsversorgung der Europäischen Kommison sowie auf die Informationen zum Dänischen Gesundheitssystem auf Life in Denmark hinweisen. Hier finden Sie außerdem Informationen, falls medizinische Leistungen während einer Reise in Dänemark benötigt werden.

Wo finde ich Informationen bezüglich einer Dialyse während meines Aufenthaltes in Dänemark?

Der Dänische Verein für Nierenkranke hilft gern mit Adressen für Dialysemöglichkeiten in Dänemark.

Ich bringe Medikamente auf meiner Reise nach Dänemark mit, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Was muss ich beachten?

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens mitgeführt wird. Weitere Informationen finden Sie bei der Dänischen Arzneimittelbehörde.

Reise und Aufenthalt – Krankenversicherung

Wie kann ich mich in Dänemark krankenversichern?

Während die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rente und Altersfürsorge in Deutschland direkt bezahlt wird, werden diese Abgaben in Dänemark direkt durch die Einkommenssteuern abgeführt. Das heißt, wenn Sie legal in Dänemark arbeiten, unterliegen Sie dem dänischen Krankenversicherungssystem. Sie müssen sich jedoch bei der Kommune in der Sie leben/arbeiten anmelden um die "gelbe Gesundheitskarte" zu erhalten.

Reise und Aufenthalt – Rente

Kann ich meine deutsche Rente mit nach Dänemark nehmen?

Ein Teil der deutschen Rente wird bei einem längeren Aufenthalt in Dänemark versteuert. Informationen bezüglich der Besteuerung von nicht-dänischen Rentenversicherungen sowie weitere Informationen zu Renten- und Steuerangelegenheiten bietet das Dänische Finanzamt.

Die Frage, ob jemandem dänische Rente zusteht, sowie weitere Informationen zu deutsch-dänischen Renten-Fragen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Reise und Aufenthalt – Studieren

Wie kann ich in Dänemark studieren?

Bei den ersten Schritte kann der Guide der offiziellen Webseite Denmark.dk helfen. Für konkrete Informationen zu Studienmöglichkeiten, Studiengängen und dem Anmeldeverfahren, können Interessierte mit der Studienberatung der Kopenhagener Universität in englischer Sprache Kontakt aufnehmen: [email protected].

Informationen über internationale Studiengänge finden Interessierte auch beim Dänischen Ministeriums für Kinder und Bildung (in englischer Sprache). Informationen zur Anerkennung von ausländischen Berufsausbildungen und Prüfungen in Dänemark finden Sie beim Ministerium für Forschung, Innovation und weiterführende Bildung.

Steuer und Recht

Wie und wo wird ein Erbe versteuert?

Seit 1995 besteht zwischen Deutschland und Dänemark ein Doppelbesteuerungsabkommen, das unter anderem die Erbschafts- und Schenkungssteuer umfasst. Das vollständige Gesetz finden Sie beim Bundesministerium der Finanzen. Die deutsche Vertretung in Kopenhagen hat das Doppelbesteuerungsabkommen praktisch zusammengefasst.

Spezifische Anfragen zum Erbrecht kann die Botschaft mangels Befugnis und wegen begrenzter personeller Ressourcen leider nicht beantworten.

Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an die Dänische Steuerbehörde oder an das zuständige Finanzamt wenden.

Fragen zu Unterhaltszahlung und Bemessung von Unterhalt?

Dänemark und Deutschland sind der Haagerkonvention beigetreten. Dies beinhaltet unter anderem, dass Entscheidungen im jeweiligen Staat auch in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt warden. Im Scheidungsfall und bei Unterhaltszahlungen im internationalen Bereich kommt es darauf an, in welchem Land die Entscheidung getroffen worden ist. Die dänische Behörde „Ankestyrelsen“ (i.e. Behörde für Berufungen) informiert über die Einforderung, Bemessung und Eintreibung von Unterhaltszahlungen. Die in Deutschland zuständige Behörde ist das Bundesamt für Justiz.

Fragen zur Lohnsteuererklärung?

Die Botschaft hat leider keine Möglichkeit, konkrete Fragen aus dem Bereich Steuern zu beantworten. Wir möchten Sie stattdessen auf die Deutsch-Dänische Handelskammer verweisen, die sich mit deutsch-dänischen Steuerfragen auskennt.

Übersetzungen

Ich brauche eine Übersetzung, kann die Botschaft helfen?

Übersetzungsarbeiten gehören nicht zum Arbeitsbereich der Botschaft. Wir möchten stattdessen auf auf die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank verweisen, die unter anderem von der Berliner Senatsverwaltung unterstützt wird.