Einfuhr- und Zollbestimmungen
Seit dem 1. Januar 2004 können alle Waren, auch Alkohol und Tabak, für den persönlichen Gebrauch etc. von Deutschland nach Dänemark eingeführt werden.
Als Richtwerte gelten: 10 Liter hochprozentiger Alkohol, 110 Liter Bier, 20 Liter Südwein (z.B. Portwein, Sherry und Madeira) mit einem maximalen Alkoholanteil von 22 %, 90 Liter Wein, 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1 kg Tabak.
Feuerwerk/Silvesterknaller:Die Einfuhr von Feuerwerks- und Knallkörpern jeglicher Art nach Dänemark ist verboten. Es besteht aber die Möglichkeit, Feuerwerks- und Knallkörper nach dem landesüblichen Standard zu Silvester direkt vor Ort zu kaufen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die dänische Zoll- und Steuerbehörde:
Skattecenter KopenhagenSluseholmen 8b2450 Kopenhagen SV0045-72 22 18 18 (Dänisch und Englisch)