Einfuhr- und Zollbestimmungen

Unter den folgenden Menüpunkten finden Sie Informationen zu den dänischen Einfuhr- und Zollbestimmungen für Alkohol und Tabak, Nahrungsmittel, Messer, Waffen und Jagdwaffen sowie Feuerwerk. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die dänische Zoll- und Steuerbehörde.

Alkohol und Tabak

Wenn Sie nach Dänemark einreisen dürfen Sie Waren, auch Alkohol und Tabak, für den Eigenbedarf mit sich führen. Für die Einfuhr gelten Mengenbeschränkungen.

Als Richtwerte gelten: 10 Liter hochprozentiger Alkohol, 110 Liter Bier, 20 Liter Süd-Wein (z.B. Portwein, Sherry oder Madeira) mit einem maximalen Alkoholanteil von 22%, 90 Liter Wein, 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1 Kg Tabak.  

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nahrungsmittel

Bei der Einfuhr von tierischen Produkten bzw. Frischfleisch nach Dänemark gelten folgende Bestimmungen:

Die Einfuhr vom tierischen Produkten / Frischfleisch von Meeressäugetieren und Reptilien wie z.B. Robben, Wale, Walrosse, Krokodile und Schlangen ist nicht gestattet. Die Einfuhr anderer tierischer Lebensmittel ist erlaubt. Diese Regeln können jedoch bei Bedarf kurzfristig geändert werden und gelten außerdem nur für die private Einfuhr.

Wild darf ohne vorherige veterinäre Kontrolle eingeführt werden.

Weitere Auskünfte sind bei der Lebensmittelbehörde erhältlich:

Fødevarestyrelsen
Stationsparken 31-33
DK-2600 Glostrup
Tel.: +45 72 27 69 00
E-mail: 
[email protected]

 

Bargeld

Es gibt keine Einschränkung zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld, jedoch müssen Beträge von über 10.000 Euro (= ca. 75.000 Kronen) angemeldet werden.
Bitte nutzen Sie hierfür dieses Formular oder wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die Dänische Steuerbehörde.

 

Messer, Waffen und Jagdwaffen

Generell ist das dänische Waffenrecht strenger als das Deutsche.

Einfuhr von Waffen zur Jagd, Fischerei und für Wettbewerbe

EU-Bürger, die den europäischen Waffenpass besitzen, können ihre Schusswaffe und dazugehörige Munition ohne vorherige Genehmigung einführen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der / die Reisende eine Einladung zur Jagd in Dänemark oder zu einem Schieß-Wettbewerb hat und
  2. einen Waffenschein für die betreffende Waffe besitzt und der Besitz der Waffe im Heimatland und in Dänemark nicht verboten ist.  

Sonstige Bestimmungen

Ansonsten ist die Einfuhr von Waffen ohne vorherige Genehmigung durch die dänische Polizei oder durch das dänische Justizministerium in der Regel nicht erlaubt.
Dies betrifft u.a. auch Luft- und Federwaffen mit einem Kaliber von über 4,5 mm, Gas- und Signalwaffen sowie Armbrüste, die ohne vorherige polizeiliche Genehmigung nicht eingeführt werden dürfen.

Scharfe und spitze Waffen (darunter Messer) mit einer Klinge über 12 cm Länge dürfen ohne vorherige polizeiliche Genehmigung nicht eingeführt werden. Dolche und Messer unter 12 cm, die für Beruf, Haushalt, Jagd, Fischerei oder für das Sporttauchen vorgesehen und hergestellt sind, dürfen jedoch ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass es in Dänemark generell verboten ist, Dolche oder Messer an öffentlich zugänglichen Orten mit sich zu führen. So sollte man z.B. darauf verzichten, an einem dänischen Rastplatz ein Messer bei sich zu tragen, sondern es vorschriftsgemäß im abgeschlossen Fahrzeug aufbewahren.

Es gilt die Ausnahme, dass ein Messer von unter 12 cm Klingenlänge mitgeführt werden kann, wenn es für Beruf, Jagd, Fischerei, das Sporttauchen oder für einen vergleichbaren anerkennungswürdigen Zweck genutzt werden soll.

Beispiele von anerkennungswürdigen Zwecken:

  • Jagd, Angeln und Sportaktivitäten: Wenn ein Messer bei der Jagd, beim Angeln oder für eine Sportaktivität benötigt wird, ist es erlaubt das Messer auf dem direkten Weg vom und zum jeweiligen Ort des Jagens, Angelns oder der Sportaktivität mit sich zu führen.
  • Ähnliche anerkennungswürdige Zwecke: Ein Messer kann auch bei Freizeitaktivitäten gesetzesgemäß getragen werden. Z.B. gilt dies für Pfadfinder, Wanderer, Waldspaziergänger, Segler usw., die für diese Aktivität ein Messer verwenden. Es ist damit auch erlaubt ein Messer auf dem direkten Weg von und zu diesen gesetzlichen Aktivitäten zu tragen.

Anhalten und das Erledigen von Anliegen auf dem Weg zu und von diesen gesetzlichen Aktivitäten werden geduldet, wenn diese nach einer Gesamteinschätzung der Umstände als angemessen zu betrachten sind. Z.B. wäre das Tanken von Benzin oder ein Einkauf auf dem Weg zu einer solchen Aktivität normalerweise nicht gesetzeswidrig, solange das Messer im Auto bleibt. In allen Fällen beruht es auf einer konkreten Einschätzung inwiefern ein anerkennungswürdiger Zweck vorliegt. Bei dieser Einschätzung werden hauptsächlich der Messertyp, der Anwendungsbereich und die Situation in der das Messer getragen wird beachtet.

Genehmigungen und weiterführende Auskünfte  
 
Bezüglich der Ausstellung von Genehmigungen, z.B. Transport- oder Einfuhrgenehmigungen o.g. und übriger Waffen, ist in der Regel die dänische Polizei zuständig.
Auf der Webseite der dänischen Polizeifinden Sie unter der Kategorie "Våben" die entsprechenden Formulare, die dort aber nur in dänischer Sprache vorliegen.

Weitere Auskünfte zu o.g. Themen erteilt die dänische Polizei (Abteilung Süd- und Sonderjütland) bzw. das dänische Justizministerium unter folgenden Anschriften: 
 

Syd- og Sønderjyllands Politi
Kirkegade 76
DK-6700 Esbjerg
Tel. +45 76 11 14 48
E-Mail: 
[email protected]

Justitsministeriet
Slotsholmsgade 10
DK-1216 Kopenhagen K.
Tel. +45 72 26 84 00
Fax +45 33 93 35 10
E-Mail: 
[email protected]  

Ausführliche dänischsprachige Informationen zur Einfuhr, Ausfuhr und Nutzung von Waffen in Dänemark finden Sie auf der Homepage des dänischen Justizministeriums unter diesem Link
 
 

Feuerwerk

Die Einfuhr von Feuerwerk und Knallkörpern jeglicher Art nach Dänemark ist verboten. Es besteht die Möglichkeit, Feuerwerks- und Knallkörper entsprechend dem landesüblichen Standard zu Silvester direkt vor Ort in Dänemark zu kaufen.