Auto und Verkehr

Unter den Menüpunkten finden Sie Informationen bezüglich der Einfuhr und Zulassung von PKWs nach Dänemark, dem Erwerb eines Führerscheins, Umweltzonen sowie den dänischen Verkehrsregeln - so müssen Fahrzeuge in Dänemark beispielsweise sowohl bei Tag als auch bei Nacht mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren.

Einfuhr und Zulassung von PKWs

Wenn Sie in Dänemark leben und ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug einführen wollen, müssen Sie Zulassungssteuer zahlen, um ein dänisches Kennzeichen zu erhalten. Sie dürfen mit dänischem Wohnsitz innerhalb Dänemarks kein Fahrzeug mit deutscher Zulassung fahren. Die Zulassung muss innerhalb von 30 Tagen nach Umzug des Fahrzeugs erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der dänischen Zoll- und Steuerbehörde unter „Einfuhr von Fahrzeugen“.

Wenn Sie schon vorher wissen möchten, wie hoch die Zulassungssteuer sein wird, können Sie beim Dänischen Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) einen Bindenden Vorbescheid (bindende svar) beantragen. Hier finden Sie englischsprachige Informationen dazu.

Bei weiteren Fragen bezüglich Autokennzeichen und dem in Dänemark geltenden Kfz-Steuerrecht empfehlen wir, sich direkt an die Zoll- und Steuerbehörde zu wenden.

Erwerb eines Führerscheins

Während eines vorübergehenden Aufenthaltes dürfen Personen, die keinen Wohnsitz in Dänemark haben, in Dänemark ein Fahrzeug führen, sofern sie im Besitz eines internationalen oder nationalen Führerscheins sind. Personen, die ihren Wohnsitz in Dänemark haben und einen gültigen ausländischen Führerschein besitzen, wird ohne vorherige Prüfung ein dänischer Führerschein ausgestellt, der dem ausländischen Führerschein entspricht.

Personen, die noch keinen Führerschein besitzen, können die theoretische Prüfung nach Teilnahme am gewöhnlichen Fahrschulunterricht in Dänemark in deutscher oder englischer Sprache ablegen. Dazu muss auf eigene Kosten ein Dolmetscher zur Prüfung mitgebracht werden.

Weitere Informationen erteilt das Führerscheinbüro der örtlichen Polizei (Kørekortkontoret) in Dänemark. Die zentrale Webseite der Polizei hilft dabei, die nächstgelegene Polizeistation ausfindig zu machen.

Allgemeine Informationen zum Kfz-Führerschein in Dänemark
Ein dänischer Führerschein ist bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres des Führerscheininhabers gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Führerschein erneuert werden, falls der Betreffende immer noch die Bedingungen für den Erwerb eines Führerscheins erfüllt. Voraussetzung ist zudem eine ärztliche Bescheinigung.

Führerscheine an Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, werden mit der folgenden Gültigkeitsdauer ausgestellt:

Alter 70-71 Jahre: 4 Jahre
Alter 71-72 Jahre: 3 Jahre
Alter 72-80 Jahre: 2 Jahre
Alter ab 80 Jahre: 1 Jahr

Minderjährigen ist das Fahren untersagt

In Dänemark ist Minderjährigen das Fahren untersagt. Nach Angaben der dänischen Verkehrsbehörde (Trafikstyrelsen) haben 17-Jährige in Dänemark die Möglichkeit, mit einem erwachsenen Beifahrer Auto zu fahren, der bestimmte Vorraussetzungen erfüllen muss. Über diese Voraussetzungen können Sie sich hier informieren. Ein deutscher Führerschein für "Begleitetes Fahren" ist in Dänemark keine ausreichende Fahrerlaubnis.

Umweltzonen

In den dänischen Städten Kopenhagen, Frederiksberg, Aalborg, Odense und Aarhus sind die Umweltzonen durch Schilder gekennzeichnet. Hier finden Sie eine Karte der Umweltzonen.

Seit dem 1. Juli 2020 gibt es in den dänischen Umweltzonen verschärfte Umweltvorschriften für LKWs, Busse und Kleintransporter. Ab dem 1. Oktober 2023 gelten außerdem neue verschärften Umweltvorschriften für Diesel-PKWs.

Um legal in den Umweltzonen fahren zu dürfen, muss in älteren Dieselfahrzeugen ein Partikelfilter montiert sein oder diese müssen einer bestimmten Euronorm entsprechen. Welche Euronorm für welche Art von Kraftfahrzeug gilt, erfahren Sie hier.

Ein älteres ausländisches Dieselfahrzeug muss spätestens an dem Tag online registriert werden, an dem Sie damit in die Umweltzone fahren. Sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht mit der relevanten Dokumentation registrieren, wird ein Bußgeld in Höhe von 1.000 DKK fällig. Mehr über die Registrierung ausländischer Fahrzeuge erfahren Sie hier.

In folgenden Fällen gelten die Regeln in den Umweltzonen nicht:

  • Im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die über 30 Jahre alt sind.
  • Fahrzeuge, die Streitkräfte, Polizei oder andere Rettungsdienste in Ausnahmefällen oder im Zusammenhang mit Notfallübungen in einer Umweltzone nutzen.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie das Informationszentrum für Umweltzonen.

Verkehrsregeln

Überblick der wichtigsten Regeln:

  • Autos und Motorräder müssen rund um die Uhr das Abblendlicht eingeschaltet haben
  • Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprechanlage ist während der Fahrt verboten
  • Die Promillegrenze beträgt 0,5
  • Keine Autobahn- oder Mautgebühren, außer an den Brücken über den Storebælt und Øresund
  • Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn (sog. Haifischzähne) bedeuten "Vorfahrt beachten!"
  • An Rastplätzen darf übernachtet (geschlafen), jedoch nicht kampiert werden
  • Ein Warndreieck muss mitgeführt werden

Da Dänemark und Deutschland der internationalen Verkehrskonvention beigetreten sind, darf der Inhaber eines gültigen Führerscheines die Art von Fahrzeug in Dänemark fahren, zu der er laut den heimischen Regeln berechtigt ist. Die grüne Versicherungskarte ist nicht erforderlich, da die gesetzliche Haftpflichtversicherung auch in Dänemark gilt. Der Versicherungsnachweis kann bei einem Verkehrsunfall jedoch zeitraubende Ermittlungen ersparen. Ihr eigener Auto-Club kann Ihnen mit einer etwaigen entsprechenden Versicherung behilflich sein. Caravans können zoll- und steuerfrei nur zusammen mit dem Personenwagen eingeführt werden. Sie müssen registriert sein und Nummernschild und Nationalitätenzeichen tragen. Aus der Haftpflichtversicherung muss deutlich hervorgehen, dass sie auch für das Anhängerfahrzeug gilt.

Der Sicherheitsgurt ist für alle Mitfahrenden über 3 Jahre vorgeschrieben, wenn das Auto damit versehen ist. Dies gilt auch für Beifahrer auf dem Rücksitz, wenn das Auto mit Rücksitzgurten versehen ist. Kinder, die kleiner als 135 cm sind, müssen in einem Kindersitz oder auf einer entsprechenden Sitzerhöhung mitfahren. 

Spike-Reifen sind in Dänemark nicht erforderlich. Wenn das Kraftfahrzeug damit versehen ist, dürfen sie nur im Zeitraum vom 1. November bis 15. April verwendet werden - und nur dann, wenn alle vier Räder damit versehen sind.

Motorradfahrer sind zum Tragen eines Sturzhelms verpflichtet. Hänger und Hängegerät sind für Motorräder gestattet, für Mopeds aber nicht.

Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel benutzt werden.

Beim Fahrspurwechsel auf Autobahnen muss der Blinker verwendet werden.

Das Warnblinklicht muss eingeschaltet werden, wenn eine gefährliche Situation auf der Autobahn zu erwarten ist.

Das Fahren von Quad oder ATV ist in Dänemark auf den Straßen erlaubt. Dafür ist das Tragen eines Helms erforderlich. 

 

Höchstgeschwindigkeit

Autobahnen

  • 130 km/h* auf gewissen Autobahn-Strecken
  • PKW und Motorrad mit Anhänger/Wohnwagen, LKW und Busse: Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
  • Auf bestimmten, ausgewählten und entsprechend ausgeschilderten Autobahnstrecken gibt es für leichtere Lastzüge ein Überholverbot in der Zeit von 6-18 Uhr (Montag-Freitag)
  • Das Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen hat gewisse Ausnahmen. Auf besonders gefährlichen Strecken oder direkt um die größeren Städte herum liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 110 km/h*.

Andere Straßen

  • 80 km/h* für PKW und Busse
  • PKW und Motorrad mit Anhänger/Wohnwagen & LKW: 80 km/h.

Innerhalb Ortschaften

  • 50 km/h* (erkennbar am weißen Schild mit Stadtsilhouette). Bitte bemerken Sie, dass LKW und PKW mit Anhänger/Wohnwagen und Busse in Ortschaften 50 km/h nicht überschreiten dürfen, auch wenn die örtliche Beschilderung eine höhere Geschwindigkeit gestattet

* es sei denn, eine niedrigere/höhere Begrenzung ist ausgeschildert.

Auch geringe Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit werden an Ort und Stelle mit hohen Geldstrafen belegt. Ausländer sind keine Ausnahme - wer nicht zahlen kann, muss das Fahrzeug bei der Polizei hinterlassen. Bußgeldbescheide können, unabhängig von der Höhe des Bußgeldes, auch in Deutschland vollstreckt werden.

 

Parken und Halten

Parken oder Halten ist grundsätzlich an der rechten Fahrbahnseite erlaubt, aber auf Landstraßen und Autobahnen untersagt.

Unter den folgenden Umständen ist Halten oder Parken ebenfalls untersagt:

  • bei durchgezogenen Streifen und wenn der Abstand von der Markierung bis an das Auto weniger als 3 Meter beträgt
  • bei einem Abstand von weniger als 10 Metern vor einem Fußgängerübergang, einer Straßenkreuzung oder einer Radwegausfahrt
  • auf Radwegen und in Fußgängerübergängen
  • an Bushaltestellen, an denen der Bordstein gelb lackiert ist, oder, wenn dies nicht der Fall ist, innerhalb einer Entfernung von 12 Metern vom Bushaltestellenschild

Widerrechtliches Parken führt eine Geldstrafe mit sich. Die Polizei kann das Fahrzeug auf Rechnung des Besitzers abschleppen lassen.

Auf Parkverbotsschildern kann durch Zusatztafeln bekannt gemacht werden, wann zeitlich begrenztes Parken gestattet ist. Schwarze oder weiße Zahlen bedeuten montags bis freitags, und eingeklammerte Zahlen bedeuten samstags. Rote Zahlen bedeuten sonn- und feiertags.

Beachten Sie die Parkgebühren und Ablaufzeiten! Die Überwachung ist streng, und es können hohe Strafgebühren fällig werden.

Eine Parkscheibe ist für zeitlich begrenztes Parken vorgeschrieben.

 

Alkohol und Medikamente

Alkohol und Medikamente am Steuer werden streng bestraft, auch wenn kein Schaden verursacht wird.